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1. | Veranstalter dieses Gewinnspiels, Schatzsuche in Aachen 2010 („Schatzsuche“), ist Kordoni Marketing und Multimedia Verlag, 52070 Aachen, Krefelder Str. 147 („Veranstalter“).
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2. | Die Schatzsuche ist eine Sammlung von Spielen, Rätseln und Aufgaben, bei denen man Gold und andere Preise gewinnen kann. Sie erstreckt sich von der ersten Bekanntgabe über einen längeren Zeitraum und endet durch Erklärung des Veranstalters,spätestens jedoch am 30. Juni 2010. Im Verlauf der Schatzsuche können Teilnehmer immer wieder Preise gewinnen oder direkt finden.
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3. | Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme an der Schatzsuche akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
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4. | Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Belgien oder den Niederlanden („Anschrift“, „Wohnsitz“), die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind („Teilnehmer“, „Spieler“). Angestellte des Veranstalters und andere an der Konzeption und Umsetzung dieses Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
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5. | Teilnehmer der Schatzsuche wird diejenige Person, die sich auf der Schatzsuche-Homepage registriert. Dies kann mit oder ohne Angabe des Wohnsitzes erfolgen. Teilnehmer, die sich ohne Angabe eines gültigen Wohnsitzes registrieren, können nur bei einem Teil der Spiele gewinnen. Größere Gewinne und der Hauptgewinn werden ausschließlich über den Versand zugestellt oder persönlich übergeben.
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6. | Gewinner von Preisen mit persönlicher Übergabe haben sich nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, maximal innerhalb von 7 Kalendertagen beim Veranstalter zu melden um die Gewinnübergabe zu vereinbaren. Für die Gewinnübergabe hat sich der Gewinner mit einem gültigen Lichtbildausweis einer amtlichen Stelle (Reisepass, Personalausweis/ID Card, Führerschein) als der rechtmäßige Gewinner auszuweisen. Die Kosten für eine eventuelle Anreise/Übernachtung trägt der Gewinner selbst.
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7. | Kann ein Gewinn nicht übergeben werden, sei es weil der Gewinner nicht erreicht werden kann, sich nicht meldet, sich nicht identifizieren kann, zu der vom Veranstalter angegebenen Zeit und Ort der Übergabe nicht erscheint, den Gewinn nicht annimmt oder aus welchem anderen Grund auch immer, hat der Veranstalter das Recht diesen Gewinn anderweitig zu vergeben oder ihn in den Jackpot für die nachfolgende Veranstaltung zu überführen.
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8. | Mit Annahme eines Gewinnes stimmt der Gewinner zu, dass von ihm und der Gewinnübergabe Fotos und Videos für die Veröffentlichung gemacht werden und vom Veranstalter veröffentlicht werden dürfen.
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9. | Alle anderen Gewinner, soweit sie dem Veranstalter bekannt werden, werden mit ihrem Usernamen und/oder Ihrem Vornamen, dem Anfangsbuchstaben des Nachnahmens und dem Wohnort als Gewinner bekanntgegeben. Soweit vorhanden, kann der Veranstalter auch weiteres Material veröffentlichen, das er vom Teilnehmer zur Verfügung gestellt bekommen hat.
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10. | Eine mehrfache Teilnahme eines Spielers kann nach Ermessen des Veranstalters den Ausschluss von der Schatzsuche zur Folge haben. Ebenso können Spieler ausgeschlossen werden wegen regelwidrigem Verhalten, Unfairness und anderen Gründen, die für andere Spieler, der Öffentlichkeit oder den Veranstalter unzumutbar sind.
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11. | Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Tausch der Gewinne ist nicht möglich. Die Preise sind nicht übertragbar. Der Gewinner akzeptiert notwendige Änderungen des Gewinns, die durch andere, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegenden Faktoren bedingt sind. Der Veranstalter kann für jegliche technische Störungen, insbesondere Ausfälle von Telefonnetzen, des Internets oder anderer Netzwerke, der Elektronik, der Software, von Servern oder anderer Computer, Zulieferern, Transportleistungen und anderer Faktoren nicht verantwortlich gemacht werden.
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12. | Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor diese Teilnahmebedingungen auch unangekündigt zu ändern.
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13. | Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Aachen. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im übrigen nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine Bestimmung ersetzt, die ihr wirtschaftlich am nächsten kommt.
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